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   OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16   

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https://dejure.org/2017,13611
OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16 (https://dejure.org/2017,13611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2017 - 19 U 87/16 (https://dejure.org/2017,13611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 19 U 87/16 (https://dejure.org/2017,13611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 280
    Zum Umfang der Prüfungspflicht der anlageberatenden Bank hinsichtlich des Prospekts eines von ihr empfohlenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Prospektprüfungspflicht der beratenden Bank bei Empfehlung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Prospektprüfungspflicht der beratenden Bank bei Empfehlung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1513
  • WM 2017, 770
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.11.2016 - 5 U 1353/16

    Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffs bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16
    Daraus aber lässt sich eine für die Beklagte mit zumutbarem Aufwand feststellbare Fehlerhaftigkeit des Prospekts nicht ableiten (a. A. OLG München, Urt. v. 8.11.2016 - 5 U 1353/16 -, Rn. 48, juris).

    Der Senat weicht insoweit von einer Entscheidung des OLG München (Urt. v. 8.11.2016 - 5 U 1353/16 -, Rn. 48, juris) ab, so dass die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorliegen.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16
    Die beratende Bank kann ihre Aufklärungspflicht auch durch die rechtzeitige Übergabe des Verkaufsprospekts erfüllen (vgl. BGH, Urte. v. 8.5.2013 - XI ZR 262/10 - und v. 24.2.2015 - XI ZR 203/13, jew. juris).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16
    Die Pflicht der beratenden Bank zur objektgerechten Beratung beinhaltet dabei zwar auch die Pflicht, eine Anlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen (BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08 -, Rn. 17; Urt. v. 7.10.2008 - XI ZR 89/07 -, Rn. 12).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 19 U 87/16
    Die Pflicht der beratenden Bank zur objektgerechten Beratung beinhaltet dabei zwar auch die Pflicht, eine Anlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen (BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08 -, Rn. 17; Urt. v. 7.10.2008 - XI ZR 89/07 -, Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 28/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem

    Verneint wird sie demgegenüber vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (WM 2017, 770, 771, nicht rechtskräftig; zustimmend Radig, WuB 2017, 442, 444).

    Angesichts dieser sich widersprechenden Angaben durfte weder ein zur Plausibilitätsüberprüfung verpflichteter Anlagevermittler noch eine beratende Bank bei Anwendung des von ihr geschuldeten banküblichen kritischen Sachverstands darauf vertrauen, dass sämtliche zur Erreichung der Anlageziele und Anlagepolitik erforderlichen behördlichen Genehmigungen seinerzeit vorlagen (aA OLG Frankfurt am Main, WM 2017, 770, 771, nicht rechtskräftig).

    Gegen das Vorliegen einer solchen Auffälligkeit spricht dabei nicht, dass es bei einer sich im Bau befindenden Fondsimmobilie möglicherweise nicht ungewöhnlich ist, dass geplante Flächen bereits vermietet sind, worauf die Musterbeklagte zu 12 hinweist (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, WM 2017, 770, 771, nicht rechtskräftig; Radig, WuB 2017, 442, 444 f.).

  • OLG München, 26.03.2019 - 5 Kap 3/17

    Kapitalanleger-Musterentscheid zum Hannover Leasing Fonds Nr. 193

    Das habe für diesen Fonds das OLG Frankfurt im Urteil v. 24.02.2017, 19 U 87/16 vertreten.

    Deshalb habe das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24.02.2017, 19 U 87/16, festgestellt, dass es die Anforderungen an die Prospektprüfung überstiege, wenn man von einem Anlageberater verlange, dass er Nachforschungen zu den Prospektangaben hinsichtlich der Stellplätze anstelle.

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 191/17

    Prospekthaftung der anlageberatenden Bank: Falsche Angaben zu Kfz-Stellplätzen

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Frankfurt am Main, WM 2017, 770) - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - Folgendes ausgeführt:.
  • OLG München, 04.09.2017 - 19 U 108/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Prospektfehler, Beginn der Verjährungsfrist,

    Soweit der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt in einem Urteil vom 24. Februar 2017, Gz. 19 U 87/16, die Auffassung vertreten hat, es übersteige die an eine beratende Bank zu stellende Pflicht zur Prüfung des Prospekts mit bankenüblichem kritischen Sachverstand, wenn erwartet würde, dass sie auch dahingehend Nachforschungen anstellt, ob für die prospektierten rund 650 Stellplätze und rund 58 Außenstellplätze im Zeitpunkt der Prospekterstellung bereits alle behördlichen Genehmigungen vorliegen (aaO Juris-Rn. 14), hält der Senat auch im Hinblick auf diese Entscheidung eine Revisionszulassung nicht für geboten:.
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